Sozialgericht Dortmund stuft Notarzt als abhängig beschäftigt ein
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst eine abhängige Beschäftigung sei.
Als maßgebliches Indiz für eine abhängige Beschäftigung wertete das Gericht, dass der Beigeladene in die vorgegebenen Strukturen und Abläufe des Rettungsdienstes des Klägers eingegliedert gewesen sei, ohne darauf eigenen, unternehmerischen Einfluss gehabt zu haben, berichtet Kostenlose-Urteile.de.
Größeren Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum als ein sogenannter Honorararzt im Krankenhaus, den das Bundessozialgericht nach aktueller Rechtsprechung als regelmäßig abhängig beschäftigt ansieht, habe auch der Beigeladene in seiner notärztlichen Tätigkeit nicht besessen, so das Gericht (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.09.2019 – S 34 BA 58/18 – ).
Foto: Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit Blaulicht in Lübeck / OnkelKrischan / https://www.flickr.com/photos/onkelkrischan/9575835357/ / cc-by-2.0 / Wikipedia