Honorarärzte: Die DRV geht leer aus
Der Bundesverband der Honorarärzte kritisiert die Übergangs-Regelungen hinsichtlich der Befreiung von Sozialabgaben für Honorarärzte, die in Impfzentren arbeiten.
“Anstatt endlich eine vernünftige und grundsätzliche Regelung für die freie und selbständige Tätigkeit von Ärzten zu treffen, wird lediglich die Abgabenfreiheit der Impftätigkeit bis zum Jahresende festgeschrieben, um die sog. “Scheinselbständigkeit” zu vermeiden”, heißt es auf der Website des Verbandes.
Honorarärzte oder externe Vertretungsärzte würden nach wie vor gebraucht. In vielen europäischen Ländern sei das kein Problem, weil eine solche Tätigkeit auf Honorarbasis möglich ist.
In Deutschland könne diese nur noch in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) umgesetzt werden. Ausnahmen sind Ärzte, die sich kurzzeitig von einer Klinik direkt anstellen lassen.
Weiter heißt es: “Die Zeitarbeit entspricht aber einem Beschäftigungsverhältnis, nämlich bei der Zeitarbeitsagentur. Damit besteht der Anspruch auf Befreiung von der ges. Rentenversicherung. Die DRV geht also leer aus. Insofern hat das BSG mit dem Urteil von 2019 den gesetzlichen Sozialkassen letztendlich einen Bärendienst erwiesen.”
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