Niedergelassene Ärztin darf Wahlleistungen in Klinik abrechnen
May 20, 2022
Posted by Staff
Das Amtsgericht Bielefeld hat einer niedergelassenen Kassenärztin das Recht auf Abrechung eines Wahlleistungsentgeltes für eine Teilzeit-Tätigkeit in einer Klinik zugestanden.
Wie Medizinrechtler Philip Christmann auf seiner Website berichtet, war die Ärztin für vier Stunden pro Woche in einer Klinik angestellt und forderte einen Betrag in Höhe von 2.000 € im Rahmen der Liquidation wahlärztlicher Leistungen.
Im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof Honorarärzten die Abrechnung von Wahlleistungen untersagt.
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