DGIV fordert Entbindng von SV-Pflicht für Honorarärzte
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) empfiehlt, während der Corona-Krise durch Aussetzung der Sozialversicherungspflicht für die Tätigkeit von nicht angestellten Ärzten im Krankenhaus eine weitere wichtige sozialrechtliche Maßnahme für die Aufrechterhaltung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser zu treffen.
In einer Pressemitteilung heißt es: „Durch die Ausweitung von Krankenhauskapazitäten auf den Schwerpunkt der Versorgung von Corona-Patienten muss in den Krankenhäusern ärztliches Personal umgesetzt oder zusätzlich organisiert werden. Das führt automatisch zu Engpässen in der Regelversorgung.“, so Prof. Stefan G. Spitzer, Vorstandsvorsitzender der DGIV. „Die mit den BSG-Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr festgestellte regelmäßige Sozialversicherungspflicht für die ursprünglich in freier Mitarbeit im Krankenhaus tätigen Ärzten stellt immer noch ein großes Hemmnis für die Unterstützung der Krankenhausversorgung durch – überwiegend niedergelassene – Ärzte dar. Dieses Hindernis sollte jetzt angesichts der Corona-Krise schnell und unbürokratisch beseitigt werden.“
Mit dieser Maßnahme kann für alle Krankenhäuser ein ärztliches Potenzial erschlossen werden, das dringend benötigt wird.
Zuvor hatte sich bereits der Bundesverband der Honorarärzte e.V. für eine ähnliche Regelung ausgesprochen.
Foto (Symbolbild): Stefan Scheer / Wikipedia / Klinikum Dortmund ZOPF