Entscheidungsgründe des BSG zu Honorarärzten analysiert: Doch kein “Aus”?
Einrichtungen, die nach den Entscheidungen des BSG vom 04.06.2019 weiterhin auf honorarärztliche Tätigkeit zurückgreifen wollen, sollten die im Urteil genannten Voraussetzungen im Einzelnen abwägen und gewichten, um für Statusfeststellungsverfahren gewappnet zu sein.
Zu dieser Schlussfolgerung kommt die Kanzlei Prüfung der schriftlich abgefassten Entscheidungsgründe des BSG zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten (wir berichteten).
“Was schnell als ‘Aus’ für den Honorararzt im Krankenhaus gedeutet wurde, zeigt sich nun bei Vorliegen der schriftlich abgefassten Entscheidungsgründe des BSG als vielleicht vorschnelle Einordnung”, so die Kanzlei auf ihrer Website.
In dem Beitrag wird auf Details zur Urteilsspechung hingewiesen sowie auf ein weiteres Urteil: “Dass der Beruf oder die Tätigkeit des Honorararztes im Krankenhaus damit nicht völlig vom Tisch ist, zeigt ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 06.06.2019 – L 7 R 5050/17. Ein privater Krankenhausträger schloss im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) über Kooperationsverträge ein Netzwerk mit Hausärzten, die mit ihren jeweiligen eigenen Praxen an der Palliativversorgung teilnahmen.”
Foto: Wikipedia / Partynia / Eingang zum Bundessozialgericht in Kassel