Honorarärzte in Impfzentren nicht SV-pflichtig
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) und die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben einen Vertrag abgeschlossen, in dem sie u.a. die Einsätze von Honorarärzten in Impfzentren regeln.
Wie die Ärzte-Zeitung berichtet, erhalten die Ärzte die Vergütung von den KVen, das Ministerium erstattet die entsprechenden Beträge.
Weiter heißt es in dem Vertrag: „Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte im Impfzentrum kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist.“
Eventuelle Kosten durch Nachforderungen aufgrund anderslautender Einschätzungen des Beschäftigungsverhältnisses übernehme das MAGS.
Die Vergütung beträgt 150 Euro pro Stunde, für die ärztliche Leitung 200 Euro in der Stunde.
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