Kanzlei: Statusfeststellung für Honorarärzte in Impfzentren ist machbar
Die Einleitung von Statusfeststellungsverfahren für Honorarärzte, die in Impfzentren zum Einsatz kommen, würde den Aufbau der Infrastruktur nicht wesentlich zeitlich verzögern.
Wie die deutschlandweit tätige Kanzlei Ecovis in einer Mitteilung gegenüber DerHonorararzt.de erklärt, wird das Statusfeststellungsverfahren innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingeleitet. Dann beginne die Beitragspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung durch den Deutschen Rentenversicherungsbund.
Weitere Voraussetzung sei, dass der Beschäftigte dem späteren Beginn der Sozialversicherungspflicht zustimmt.
Zudem müsse für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Bekanntgabe der Entscheidung eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und Altersvorsorge bestehen, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. „Dies dürfte bei Ärzten regelmäßig der Fall sein“, so Rechtsanwalt Tim Müller.
Die Kanzlei hatte in einem Beitrag auf ihrer Website vor der Gefahr von Scheinselbständigkeit für Honorarärzte gewarnt, die in Impfzentren arbeiten.