„Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht, die Fälle werden mal so und mal so entschieden“, sagt Schäfer. Der Verband hofft, dass das BSG deutlich machen wird, „welche Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit gelten und welche nicht“.
Foto: Wikipedia / Partynia / Eingang zum Bundessozialgericht in Kassel